Elektronische Patientenakte (ePA)

Liebe Patientin, lieber Patient,

Sie haben eine (versichertengeführte) elektronische Patientenakte (ePA), die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt. Ihre Krankenkasse informiert Sie u. a. zu den Vorteilen der ePA, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA bekommen und wie Sie diese nutzen bzw. wie diese funktioniert.

Als behandelnde Hausarztpraxis speichern wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von uns erhoben wurden. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern, wir erledigen dies automatisch für Sie. Hierbei handelt es sich u. a. um Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen, die wir bei Ihnen durchgeführt haben, Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken sowie Daten zu Laborbefunden. Zusätzlich stellen wir vereinzelt wichtige Arztberichte und Laborbefund, die wir von Ihnen aus vorhergehenden Behandlungen erhoben oder erhalten haben, in ihre EPA ein, die für die weiterbehandelnden Ärzte wichtig sind.

Folgende zusätzliche Daten befüllen wir auf Ihren Wunsch:

  • u. a. zu durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichten
  • eAU-Bescheinigungen
  • Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen
  • eine Kopie Ihres Notfalldatensatzes

Es gibt besonders sensible Informationen, bei denen Sie unter Umständen nicht möchten, dass diese in einer ePA vermerkt werden. Das können beispielsweise

  • Daten bei psychischen Erkrankungen
  • sexuell übertragbare Infektionen
  • Schwangerschaftsabbrüche

sein. Sollten Sie keine Übertragung dieser Daten in Ihre ePA wünschen, sprechen Sie uns bitte an und widersprechen Sie der Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA. Bei Fragen rund um Ihre ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, grundsätzlich einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA gegenüber Ihrer Arztpraxis zu widersprechen. Ein Überblick über alle Daten in der ePA erleichtert die Arbeit für uns als Arztpraxis, soll zu einer hohen Behandlungsqualität beitragen sowie die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Sofern Sie aber nicht wünschen, dass wir als Arztpraxis Zugriff auf Ihre ePA erhalten, können Sie dies selbstverständlich entsprechend festlegen. Bis zu einem entsprechenden Widerruf können wir dann keine Daten in der ePA lesen oder in diese einstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Widerspruch nicht in der Arztpraxis erfolgt, sondern wahlweise in der ePA-App oder aber bei der Ombudsstelle der Krankenkasse.

Ihr Praxisteam